Zuweisung
Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie, diese kann von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt werden.
Die Bewilligungspflicht gilt derzeit nur für die SVS Versicherung.
Termin
Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Sollten sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen.
Erstgespräch
Beim Erstgespräch nehme ich mir Zeit, Ihre Beschwerden und Ziele, sowie ihre Situation genau zu verstehen. Danach erfolgt die Befundaufnahme, damit ich einen gezielten Therapieplan erstellen kann.
Bitte bringen Sie, wenn vorhanden, aktuelle Befunde mit.
Kosten
Ich bin Wahlphysiotherapeutin. Sie erhalten von mir, im Anschluss an die Behandlungsserie eine Rechnung. Diese können sie dann bei Ihrer Krankenkasse für die Rückerstattung einreichen.
Hausbesuch
Wenn der Weg zu mir nicht möglich ist oder schwerfällt, komme ich zu Ihnen nach Hause. In Ihrer vertrauten Umgebung behandle ich Sie einfühlsam und individuell – ganz ohne zusätzlichen Stress oder Belastung.